Veröffentlicht von kaselm am


Scheidung
Eine Trennung bzw. Scheidung ist oftmals schmerzhaft. Kompliziert wird es auch, wenn man eine gemeinsame Immobilie besitzt und entscheiden muss, was damit passiert. In vielen Fällen entscheiden sich beide Parteien für einen Verkauf, denn oft lohnt es sich einfach nicht, die Immobilie zu behalten. Grund dafür ist nicht selten die finanzielle Situation der Ehepartner. Bei einer Scheidung erhöhen sich nicht nur die Kosten durch die doppelte Haushaltsführung, auch die Steuerklassenänderung kann eine finanzielle Beeinträchtigung mit sich bringen. Außerdem ist eine Scheidung ein Bruch der bisherigen Lebenssituation – viele getrennte Paare entscheiden sich für den Neuanfang in einer neuen Wohnumgebung.
Nach deutschem Recht gelten Eheleute ab dem Zeitpunkt der Eheschließung als sogenannte Bruchteilsgemeinschaft. Dabei gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft, welches besagt, dass das gesamte Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, nach einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Erwerben die Eheleute nach der Eheschließung also gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung, gehört es zu gleichen Teilen ihnen. Allerdings kommt es im Scheidungsfall oftmals zu Unstimmigkeiten über die gemeinsame Immobilie.
Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es nicht, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung bei einer Trennung und Scheidung geschieht. Als gemeinsame Eigentümer an einer Immobilie müssen Sie somit eine Einigung erzielen.
Gehört Ihnen die Immobilie gemeinsam oder haben Sie die Wohnung gemietet, ändern Trennung und Scheidung oder der Auszug Ihres Ehegatten nichts an den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen.
Ein Kredit, der zur Finanzierung des Immobilienkaufs oder Hausbaus aufgenommen wurde, bleibt unabhängig von der Trennung bzw. Scheidung bestehen. Auch wenn einer der Ehepartner aus dem Haus ausziehen sollte oder sogar das Haus an den anderen überträgt, ändert sich an der Haftung für den Kredit nichts. Das bedeutet, dass es nicht vom Eintrag im Grundbuch abhängt, wer den Kredit abzahlen muss. Vielmehr geht es darum, wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Wenn ein Ehepaar ein Haus kauft, lässt die Bank deshalb normalerweise beide Ehepartner unterschreiben. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Immobilie zu verkaufen, macht es Sinn, den Kredit mit dem Verkaufsgewinn vorzeitig abzubezahlen. Hierbei sollten Sie allerdings die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung beachten.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss ein Ehepaar, das sich trennen möchte, nicht unbedingt in verschieden Haushalten leben. Dennoch entscheiden sich viele getrennte Paare für eine räumliche Trennung, sofern dies finanziell möglich ist. Wenn der Ehepartner, der aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, innerhalb von sechs Monaten nicht offiziell Interesse bekundet, das Haus ebenfalls zu bewohnen, wird dem verbliebenen Ehepartner das alleinige Nutzungsrecht überlassen. Derjenige, der ausgezogen ist, hat allerdings das Recht auf einen bestimmten monatlichen Betrag, der den sogenannten Wohnvorteil ausgleicht. Um den genauen Betrag zu berechnen, wird unter Annahme des örtlichen Mietspiegels errechnet, wie viel Miete das Haus oder die Wohnung theoretisch kosten würde. Dieser Betrag muss dem Ausgezogenen entweder direkt ausgezahlt werden oder er wird mit möglichen Unterhaltszahlungen verrechnet.
Hinweis: Beachten Sie beim Zeitpunkt des Verkaufs auch unbedingt die Spekulationssteuer.